Die Mitglieder der Übernahmekommission werden von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen berufen. Der Übernahmekommission obliegt im Zusammenhang mit dem Übernahmekodex vor allem eine Schiedsfunktion.
Die Mitglieder der Übernahmekommission werden von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen berufen. Der Übernahmekommission obliegt im Zusammenhang mit dem Übernahmekodex vor allem eine Schiedsfunktion.