Hierbei handelt es sich um Unternehmen, deren einziger Geschäftszweck darin liegt, sich durch Bereitstellung von Eigenkapital an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die gesetzliche Grundlage für diese Gesellschaftsform ist in Deutschland das Unternehmensbeteiligungsgesellschaftengesetz.
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften können im Rahmen des Einkommen-, Vermögen- und Gewerbesteuerrechts bestimmte steuerliche Privilegien für sich in Anspruch nehmen, die privaten Anlegern einen Anreiz geben sollen, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.