Vermittlungsgeschäft

Ein Vermittlungsgeschäft ist der Kauf oder Verkauf eines Handelsobjektes über einen dritten Vertragspartner. Der Vertrag der einem Vermittlungsgeschäft zugrunde liegt, ist in zwei separat zu betrachtende Verträge aufzuspalten: Den Vermittlungsvertrag und den eigentlichen Kaufvertrag. Die Vermittlungsprovision ist ein Fluss des Vermittlungsvertrages.

Generell: Sind im Rahmen eines Vertrages mehr als zwei Kontrahenten beteiligt, so ist ein neues „2-Parteien-Vertragsverhältnis“ zu generieren.

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