Ein Vermittlungsgeschäft ist der Kauf oder Verkauf eines Handelsobjektes über einen dritten Vertragspartner. Der Vertrag der einem Vermittlungsgeschäft zugrunde liegt, ist in zwei separat zu betrachtende Verträge aufzuspalten: Den Vermittlungsvertrag und den eigentlichen Kaufvertrag. Die Vermittlungsprovision ist ein Fluss des Vermittlungsvertrages.
Generell: Sind im Rahmen eines Vertrages mehr als zwei Kontrahenten beteiligt, so ist ein neues „2-Parteien-Vertragsverhältnis“ zu generieren.
Servus, ich finde dies ist ein interessanter Eintrag. Ich würde mir mehr davon wünschen. Herzliche Grüße