Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG und müssen vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt werden.
Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG und müssen vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt werden.