Wenn eine Fondsgesellschaft ausländische Fondsanteile zum Kauf anbieten will, muss das das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt haben.
Wenn eine Fondsgesellschaft ausländische Fondsanteile zum Kauf anbieten will, muss das das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt haben.