Der Name des Aktionärs ist in einem Aktienbuch festgehalten und der Aktionär darf nur dann verkaufen, wenn die betreffende Aktiengesellschaft zustimmt. Deren Weitergabe ist nämlich durch die Satzung des Unternehmens an besondere Bedingungen wie z. B. die Zustimmung der Geschäftsführung geknüpft.
Vinkulierte Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein Unternehmen vor Überfremdung zu schützen oder die Übernahme durch unliebsame Konkurrenten zu verhindern. Dieser Art der Aktien kommt sehr selten vor. Gegensatz: Inhaberaktien.