Kompetenz eines Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber bei der Durchführung von einzelnen (Handlungsvollmacht) oder grundsätzlich allen Rechtsgeschäften (Prokura, Generalvollmacht) zu vertreten.
Kompetenz eines Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber bei der Durchführung von einzelnen (Handlungsvollmacht) oder grundsätzlich allen Rechtsgeschäften (Prokura, Generalvollmacht) zu vertreten.