Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Tätigkeit des 1995 gegründeten Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Vor allem geht es in dem Gesetz um das Verbot von Insider-Geschäften, die Überwachung der Offenlegungspflicht von Aktiengesellschaften, die Einhaltung der Marktregeln, die Prüfung der Verkaufsprospekte von Wertpapieren sowie die Überwachung der internationalen Börsenzusammenarbeit.