Wertpapierhandelsgesetz

Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Tätigkeit des 1995 gegründeten Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Vor allem geht es in dem Gesetz um das Verbot von Insider-Geschäften, die Überwachung der Offenlegungspflicht von Aktiengesellschaften, die Einhaltung der Marktregeln, die Prüfung der Verkaufsprospekte von Wertpapieren sowie die Überwachung der internationalen Börsenzusammenarbeit.

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