Zulassung

Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erfolgt durch Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird publik gemacht durch:

Vor jeder Emission eines Wertpapieres ist ein Börsenprospekt zu veröffentlichen, mit allen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers. Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse festgelegt.

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