Im Börsenhandel zwangsweise vorgenommene Transaktion gegen einen Händler, z. B. der neuerliche Kauf zu seinen Lasten, wenn dieser nicht oder nicht fristgerecht liefert.
Im Börsenhandel zwangsweise vorgenommene Transaktion gegen einen Händler, z. B. der neuerliche Kauf zu seinen Lasten, wenn dieser nicht oder nicht fristgerecht liefert.