Zwischenscheine sind vorläufige Aktien und werden bei Gründung oder Kapitalerhöhung ausgestellt, wenn die Ausgabe der Aktienurkunden aus technischen Gründen verzögert wird. Sie dürfen nur auf den Namen lauten, sind Orderpapiere und können übertragen werden. Anstelle von Zwischenscheinen werden heute meistens „nicht übertragbare Kassenquittungen“ ausgegeben oder interimistische Sammelurkunden bei einer Wertpapiersammelbank (z. B. dem Kassenverein) hinterlegt.