Aktiengesellschaft: Was genau ist eine AG?

Eine Aktiengesellschaft (AG) kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Sie kann zu jedem gesetzlich zugelassenen Zweck errichtet werden und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000 Euro. Für Verbindlichkeiten haftet nur die AG in maximaler Höhe des Gesellschaftsvermögens. Eine persönliche Haftung der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die AG hat drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung (siehe Grafik).

AG Unternehmensorgane

Der Vorstand

Der Vorstand leitet gemeinschaftlich die AG und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich (Geschäftsführung und Vertretungsorgan). In der Satzung können Einzelvertretungsbefugnisse festgelegt sein

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. Darüber hinaus bestellt er den Vorstand. In der Regel setzt sich der Aufsichtsrat aus Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.

Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung beschließt die durch Gesetz und Satzung bestimmten Angelegenheiten, wie z. B. Gewinnverwendung, Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands (Stimmrecht, Teilnahme an Hauptversammlung). Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit, in besonderen Fällen, wie z. B. bei Satzungsänderungen, der 3/4 Mehrheit des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (z. B. Kapitalerhöhung).

Was ist eine Aktie?

Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, das ein Miteigentumsrecht an einer Aktiengesellschaft in einer Urkunde verbrieft. Der Aktionär wird Teilhaber am Aktienkapital und damit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens.

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