Orderzusätze Aktien: Welche Orderzusätze gibt es beim Aktienhandel?

Um einen exakten Auftrag an die Bank zu geben, können bei einer Order bestimmte Orderzusätze angegeben werden, um die Order zu präzisieren.

Allgemeine Zusätze

  • Gültigkeit: Mit der Gültigkeit wird die Zeitdauer festgelegt, in der die Order ausgeführt werden darf. Üblich sind die Bezeichnungen
    • tagesgültig: Die Order ist nur an einem Börsentag gültig.
    • Ultimo: Die Order ist bis zum Ende des Monats gültig.
    • Datum: Die Order ist bis zu dem eingegebenen Datum gültig.

Kauforder

  • Billigst: Der Anleger erteilt den Auftrag, ein Wertpapier zum nächsten möglichen Kurs zu kaufen. Beim Kauf der Wertpapiere wird keine Obergrenze berücksichtigt.
  • Limit: Obergrenze für einen Wertpapierkaufauftrag. Es wird ein Limit angegeben, zu dem das Wertpapier maximal gekauft werden soll. Liegt der Kurs des Wertpapiers höher, so wird die Order nicht ausgeführt. Die Kauforder wird erst ausgeführt, sobald das Wertpapier zu maximal dem angegebenen Limitkurs gekauft werden kann.
  • Stopp-Buy: Der Kaufsauftrag wird erst ausgeführt, wenn die Aktie über den als Stopp-Buy-Marke eingegebenen Betrag steigt. Ist die Stopp-Buy-Marke überschritten worden, wird die Aktie billigst, also zum nächsten möglichen Kurs gekauft ohne Berücksichtigung einer Obergrenze.

Verkaufsorder

  • Bestens: Der Anleger erteilt den Auftrag, ein Wertpapier aus seinem Depot zum nächsten möglichen Kurs zu verkaufen. Beim Verkauf der Wertpapiere wird keine Untergrenze berücksichtigt.
  • Limit: Untergrenze für einen Wertpapierverkaufsauftrag. Es wird ein Limit angegeben, zu dem das Wertpapier minimal verkauft werden soll. Liegt der Kurs des Wertpapiers niedriger, so wird die Order nicht ausgeführt. Die Verkaufsorder wird erst ausgeführt, sobald das Wertpapier zu minimal dem angegebenen Limitkurs verkauft werden kann.
  • Stopp-Loss: Der Verkaufsauftrag wird automatisch zum nächsten möglichen Kurs ausgeführt, wenn die Aktie unter den als Stopp-Loss-Marke eingegebenen Betrag fällt ohne Berücksichtigung einer Untergrenze.
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