Bei Anleihen gibt es einige einfache Tricks, durch die du besonders profitieren kannst. Nachfolgend zeig ich dir einige davon.
Ausnutzen der Zinsphasen
Du kaufst eine Anleihe mit niedrigem Zinskupon in einer Hochzinsphase. Der Kurs liegt dabei unter 100. Bei fallenden Zinsen erhöht sich automatisch der Kurs deiner Anleihe. Durch einen niedrigen Zinskupon vermeidest du eine zu starke Belastung deines Freistellungsauftrages und der Kurs erhöht sich prozentual mehr als bei einem hohen Zinssatz. Beim Verkauf nach der Spekulationsfrist sind die Kursgewinne steuerfrei.
Merke: Je niedriger die Zinsen und je höher die Laufzeit bei einer Anleihe in einer Hochzinsphase, um so größer ist die Hebelwirkung bei fallenden Zinsen.
Absicherung gegen Währungsverfall
Bei Währungsanleihen ist das Risiko eines Währungsverfalls je nach Land unterschiedlich hoch. Um dieses Risiko begrenzen zu können, bieten sich Optionsscheine zur Absicherung an. Bei der Auswahl des „richtigen“ Puts auf eine Währung sind insbesondere im Bereich des Dollars gute Möglichkeiten vorhanden.
Bei anderen Währungen ist darauf zu achten, dass die Basis nicht utopisch hoch oder niedrig liegt. Die Abstimmung der Laufzeit auf die Anleihe dürfte sich besonders bei längerfristigen Anleihen als problematisch erweisen.
Verschiebung von Zinseinkünften
- Langfristig: Durch den Erwerb von Zero-Bonds (Null-Kupon-Anleihen) lässt sich der Zinsertrag auf zukünftige Jahre verschieben. Dies ist besonders günstig, wenn die aktuelle Steuerbelastung hoch ist.
- Beispiel: Ein 50-jähriger Arbeitnehmer kauft einen Euro-Zero-Bond zum Kurs von 41,75 mit einer Laufzeit von 18 Jahren. Im Rentenalter von 67 Jahren verringert sich seine steuerliche Belastung. Somit ist der Besteuerungssatz der über den Freistellungsbetrag hinaus angefallenen Zinsen niedriger. Diese Variante erscheint besonders für Arbeitnehmer interessant, deren Freistellungsbetrag bereits ausgeschöpft ist.
- Kurzfristig: Solltest du deinen Freistellungsauftrag nur in einem Jahr überschreiten, bietet sich eine Verlagerung der Zinseinkünfte ins nächste Jahr an.
- Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer hat derzeit Zinseinkünfte in Höhe von 801 Euro. Am Jahresende wird noch eine Anleihe fällig, deren Zinsgutschrift 250 Euro beträgt. Somit würde der Freistellungsauftrag um 250 Euro überschritten werden. Um nun die noch ausstehenden Zinseinkünfte zu verschieben, wird am 10.12 eine Anleihe mit Fälligkeit Januar des nächsten Jahres erworben. Die anfallenden Stückzinsen betragen durch die kurze Restlaufzeit 250 Euro. Diese Zinszahlung wirkt sich negativ auf den Stückzinstopf aus.
Merke: Der Stückzinstopf wird zum 1.1. jeden Jahres auf null gestellt. Im neuen Jahr sollte auf einen ausreichenden Freistellungsauftrag geachtet werden.