- Motivation: Spekulationsgewinn oder Absicherung vor Kursverlusten
- Kurserwartung: Fallende Kurse (Der Käufer einer Verkaufsoption rechnet mit fallenden Kursen und sichert sich mit dem Put das Recht, den Basiswert zum vergleichsweise „hohen“ Kurs (Basispreis) zu verkaufen)
Beispiel:
Zur Absicherung deiner Aktien kaufst du einen Put und „versicherst“ damit deine Aktien gegen Kursverluste, d. h. du hast das Recht, deine Aktien zum Basispreis zu verkaufen. Dafür zahlst du die (Versicherungs-) Prämie. Depotbestand 300 Adidas, gekauft zum Kurs von 135,00 Euro
Kauf Put zur Eröffnung:
- 3 Kontrakte Adidas August
- Basispreis: 125,00 Euro
- Optionspreis: 3,08 Euro
- Optionsprämie: 3 Kontrakte x 100 Aktien x 3,08 = 924,00 Euro
Fällt der Aktienkurs unter 125,00 Euro, übst du die Option aus und verkaufst die Aktien zu 125,00 Euro an den Stillhalter. Die Differenz zwischen deinem Einstandskurs (135,00 Euro) und 125,00 Euro ist deine „Selbstbeteiligung“ an der Versicherung.
Liegt der Aktienkurs am Verfalltag über 135,00 Euro, verfällt die Option wertlos. Dein „Versicherungfall“ ist nicht eingetreten. Du behältst die Aktien weiter.
Du kannst zur Absicherung auch einen Put mit Basispreis 135,00 Euro kaufen. Damit hast du im Fall der Ausübung keinen Kursverlust („Selbstbeteiligung“), du zahlst dafür jedoch eine höhere Prämie.
Bitte beachte bei diesem Geschäft die Risiken!