Fondsanteile kaufen: Wie kann man Fonds-Anteile erwerben bzw. verkaufen?

In offene Fonds kann man jederzeit ein- und aussteigen. Der Anteilinhaber erteilt einfach den Auftrag, seine Anteile zu kaufen oder verkaufen. Bei Verkaufsaufträgen errechnet sich der Gegenwert aus der Zahl der Anteile multipliziert mit dem an diesem Tag gültigen Rücknahmepreis; bei Kaufaufträgen plus Ausgabeaufschlag. In Ausnahmefällen kann die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen vorübergehend eingestellt werden.

Welche Orderwege gibt es?:

  • Orderaufgabe via Telefon
  • Orderaufgabe via Internet
  • Orderaufgabe via T-Online
  • Orderaufgabe via Fax

Nichtbörslicher Fondshandel (Regelfall)

Zuerst werde ich dir hier beschreiben, wie du im Regelfall Fondanteile kaufen kannst. Dabei sind die in den nachfolgenden Abschnitten erwähnten Vorgehensweisen gängig.

Fonds-Broking via Internet

Die Ordererteilung erfolgt über eine Ordermaske. Dort musst du die Wertpapierkennnummer (WKN) sowie die gewünschte Stückzahl deiner Kauf-/Verkaufsorder bzw. deiner Zeichnung eingeben. Anschließend kannst du den Auftrag abschicken.

Fonds-Broking via Telefon, T-Online und Fax

Bei diesem Orderweg musst du die Wertpapierkennnummer (WKN), die gewünschte Stückzahl sowie die Ordergültigkeit bis Ultimo des Folgemonats angeben. Außerdem musst du noch angeben, an welchem Börsenplatz du handeln möchtest.

Was musst du bei Orderaufgabe für nichtbörsliche Fondsaufträge beachten?

  • Limiteingaben: Fondsorders werden nur ohne Limiteingaben ausgeführt, da diese von den Fondsgesellschaften grundsätzlich nicht beachtet werden. Limitiert eingestellte Orders werden deshalb meistens gestrichen.
  • Handel ganzer Anteile: Meist kannst du nur ganze Anteile (Stückzahl) ordern. Die Eingabe von Beträgen ist meist nicht möglich. Die Anzahl der georderten Stücke muss der jeweiligen Mindestanlagesumme entsprechen.
  • Börsenplatz: Als Börsenplatz musst du bei vielen Brokern den Wert ’00‘ angeben/eingeben, da Fondsorders in Deutschland außerbörslich – also direkt mit den Kapitalanlagegesellschaften – abgewickelt werden.
  • Ordergültigkeit: Fondsorders müssen grundsätzlich ultimogültig aufgegeben werden. Eine Verlängerung einer tagesgültig eingestellten Order kann oft nicht gewährleisten.
  • Orderstreichung: Die Streichung einer Fondsorder ist grundsätzlich möglich. Anbieter können eine Auftragsstreichung jedoch nur dann gewährleisten, sofern die Fondsorder noch nicht an die Kapitalanlagegesellschaft weitergeleitet wurde.
  • Zeitpunkt der Orderabrechnung: Fondsorder, die vor 9:30 Uhr (DWS Aktien-Trading Fonds vor 7:30 Uhr) beim Broker eintreffen, werden üblicherweise taggleich weitergeleitet. Bei allen anderen Fondsorders, die bis ca. 30 Minuten vor Annahmeschlusszeit der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft bzw. Fondsgesellschaft eintreffen, wird  sich meist um eine taggleiche Weiterleitung bemüht. Dennoch kann es passieren, dass das Abrechnungsdatum nicht mit dem Tag des Auftrags übereinstimmt. In der Regel wird die Ausführung durch die Investmentgesellschaft erst in den darauffolgenden Tagen bestätigt. Beachte auch die Usancen der jeweiligen Investmentgesellschaft (z. B. nur eine Kursfeststellung pro Woche).
  • Feststellung des Abrechnungspreises: Kaufaufträge werden grundsätzlich zum Ausgabepreis (Rücknahmepreis + Ausgabeaufschlag) des Abrechnungstages ausgeführt – bei Verkaufsaufträgen erfolgt dies zum Rücknahmepreis. Die Höhe des regulären Ausgabeaufschlags kannst du dem rechtlich verbindlichen Verkaufsprospekt entnehmen, den du entweder bei deinem persönlichen Broker oder direkt bei der auflegenden Kapitalanlagegesellschaft anfordern kannst.
  • Gebühren: Außer einem etwaigen Ausgabeaufschlag (ggfs. abzüglich eines Discounts) werden in der Regel keine weiteren Provisionen und Spesen erhoben.

Börslicher Fondshandel

Sowohl die Exchange Traded Funds als auch bestimmte DWS-Trading-Fonds werden im XETRA-Handel, aber auch an verschiedenen Präsenzbörsen fortlaufend gehandelt. Bei Orderaufträgen über die Börse werden die üblichen Provisionen und Spesen berechnet.

Fonds-Broking via Internet, T-Online, Telefon und Fax

Die Ordererteilung via Internet erfolgt über eine Ordermaske. Dort musst du die gewünschte Wertpapierkennnummer (WKN), den Börsenplatz sowie die Stückzahl deiner Kauf-/Verkaufsorder eingeben. Optional kann eine Ordergültigkeit sowie ein Limit angegeben werden. Anschließend kannst du den Auftrag absenden.

Was musst du bei Orderaufgabe börsennotierter Fonds beachten?

  • Limiteingaben: Börsliche Fondsorders können limitiert werden.
  • Handel ganzer Anteile: Meist kannst du nur ganze Anteile (Stückzahl) ordern. Die Eingabe von Beträgen ist oft nicht möglich.
  • Börsenplatz: Alle deutschen Präsenzbörsen inklusiv XETRA sind theoretisch möglich. Aufträge müssen grundsätzlich mit einem Börsenplatz aufgegeben werden, an dem der Fonds notiert. Aufträge mit ungültigem Börsenplatz werden von Anbietern meist gestrichen, Aufträge ohne Angabe eines Börsenplatzes werden hingegen meist im außerbörslichen Handel abgewickelt.
  • Ordergültigkeit: Die Ordergültigkeit kann individuell gewählt werden.
  • Orderstreichung: Die Streichung einer Fondsorder ist grundsätzlich möglich, sofern der Fonds noch nicht gekauft wurde.
  • Gebühren: Es werden in der Regel die üblichen Provisionen und Spesen für börsengehandelte Wertpapiere berechnet.
Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...