Orderschuldverschreibungen sind wie Namensschuldverschreibungen auf den Namen des Gläubigers ausgestellt. Sie können jedoch einfacher übertragen werden. Die Übertragung erfolgt durch ein Indossament.
Orderschuldverschreibungen sind wie Namensschuldverschreibungen auf den Namen des Gläubigers ausgestellt. Sie können jedoch einfacher übertragen werden. Die Übertragung erfolgt durch ein Indossament.