Jeden abgeschlossenen Kauf oder Verkauf von Wertpapieren bezeichnet man als Transaktion. Ist also eine Order ausgeführt worden, so hat eine Transaktion stattgefunden.
Jeden abgeschlossenen Kauf oder Verkauf von Wertpapieren bezeichnet man als Transaktion. Ist also eine Order ausgeführt worden, so hat eine Transaktion stattgefunden.