Einlagensicherungsfonds

Das Guthaben von Kunden bei Groß- und Privatbanken ist mit dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken („Feuerwehrfonds“) vor Pleiten gesichert. Mit bis zu 30 Prozent des Grundkapitals – haftendes Eigenkapital zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses – der Pleite-Bank haftet dieser Fonds. Allerdings nur anteilig je Gläubiger – hat man mehrere Konten, wird nur eine Entschädigung gezahlt!

Der Auslöser des in Europa fast einmaligen Schutzsystems war das „Aus“ des Kölner Privatbankhauses Herstatt 1974. Aber auch die Betroffenen der jüngeren Bankenpleiten konnten sich auf eine Hilfe des Bankenverbandes freuen.

Das Nachsehen haben deutsche Anleger dagegen oft im Ausland. Denn hier greift „nur“ die gesetzliche Sicherung (in Deutschland: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) per EU-Gesetz (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 1. August 1998). Dabei werden 90 % des Wertes aller Einlagen von Banken und Bausparkassen in Deutschland, jedoch maximal 20.000 Euro pro Anleger geschützt. In den anderen Ländern der EU unterscheidet sich der maximale Entschädigungsbetrag (z. B. Italien 103.000 Euro, Frankreich 70.000 Euro, Dänemark 40.000 Euro – bei den restlichen EU-Mitgliedern zwischen 20 und 25.000 Euro). Damit liegt die Bundesrepublik Deutschland gesetzlich am untersten Limit.

Sehr vorsichtig sein sollte man vor allem bei kleinen Banken und Brokern, da diese entweder dem Einlagensicherungsfonds überhaupt nicht angehören oder durch versteckte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Ausnahmeregelungen nur unzureichenden Schutz bieten. Sei hier auf der Hut! Im Zweifelsfall solltest du die AGBs von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

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