Weichwährung

Hier handelt es sich um Zahlungsmittel eines Staates, die nicht an den Devisenmärkten unbeschränkt gegen fremde Währungen getauscht (konvertiert) werden können. Diese Währungen genießen international wenig Ansehen und werden als Weichwährungen bezeichnet.

Bei beschränkt konvertierbare Devisen und Sorten (Münzen, Banknoten) erlaubt der Staat nur einen Umtausch in geringen Mengen oder auf Antrag und mit einer behördlichen Genehmigung. Die Beschränkung kann auch darin bestehen, dass nur ein bestimmter Personenkreis Devisen erwerben oder besitzen darf.

In anderen Fällen ist der Umtausch nur für bestimmte Zwecke (wie den Kauf knapper Rohstoffe) erlaubt. Währungen, die diesen oder anderen Beschränkungen unterliegen, werden als Weichwährungen bezeichnet. Wenn sie im Ausland (oder schwarz im Inland) getauscht werden, geschieht dies in der Regel zu Kursen, die weit unter dem amtlich festgelegten Umtauchverhältnis liegen.

Nicht konvertierbare Devisen unterliegen einer Devisenbewirtschaftung. Der Umtausch in andere Währungen ist verboten oder nur mit Einzelgenehmigung möglich (Devisenzwangsbewirtschaftung). Meist drohen bei Verstößen harte Strafen.

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