Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb gemäß dem Gesetz über Bausparkassen darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen. Aus den angesammelten Beträgen der Bausparer werden diesen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen gewährt. Bausparkassen sind nach § 1 KWG Kreditinstitute.