Kapitalmaßnahmen: Wie wirkt sich eine Kapitalmaßnahme auf das Stimmrecht aus?

Kapitalerhöhung: Als Kapitalerhöhung gilt die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von neuen Aktien. Durch die Bezugsrechte können die Altaktionäre durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG halten. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berichtigungsaktien. Eine Kapitalerhöhung kann bei einer Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen.

Es gibt verschiedene Formen von Kapitalerhöhungen:

  • Bezugsrecht
  • Zusatz- oder Berichtigungsaktien

Im Gegensatz dazu gibt es die Kapitalherabsetzung, die jedoch selten vorkommt.

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...