Anleihen Steuern: Wie werden Anleihen besteuert?

Die einkommens- und zinsabschlagssteuerliche Behandlung von Anleihen gestaltet sich wie folgt:

1. Anlageform Konventionelle Anleihen mit:

  • gleich hohen Zinskupons
  • steuerfreiem Emissionsdisagio
  • gesonderter Stückzinsberechnung

Anleihe Beispiel:

Festzinsanleihen mit laufender Zinszahlung

Einkommenssteuer Erfassung:

  • Zinskupons und ggf. Stückzinsen (besitzzeitanteilig)
  • Steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte (auch bei inländischen Wertpapieren)
  • Kauf und Verkauf innerhalb von 6 Monaten
  • Leerverkäufe

ZA Steuer auf:

Zinskupons und ggf. Stückzinsen nach modifiziertem Nettoprinzip.

2. Anlageform: Einfache Floater mit

  • steuerfreiem Emissionsdisagio
  • gesonderter Stückzinsberechnung

Anleihe Beispiel:

Verzinsung mit LIBOR oder FIBOR identisch

Einkommenssteuer Erfassung:

  • Zinskupons und ggf. Stückzinsen (besitzzeitanteilig)
  • Steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte (auch bei inländischen Wertpapieren)
  • Kauf und Verkauf innerhalb von 6 Monaten
  • Leerverkäufe

ZA Steuer auf:

Zinskupons und ggf. Stückzinsen nach modifiziertem Nettoprinzip.

3. Anlageform: Sonderanleihen

  • Klassische Wandelanleihen
  • Genussscheine
  • Gewinnobligationen

Anleihe Beispiel:

Verzinsung mit LIBOR oder FIBOR identisch

Einkommenssteuer Erfassung:

  • Zinskupons und ggf. Stückzinsen (besitzzeitanteilig)
  • Steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte (auch bei inländischen Wertpapieren)
  • Kauf und Verkauf innerhalb von 6 Monaten
  • Leerverkäufe

ZA Steuer auf:

  • Steuerabzug nur auf Kupons
    • inl. 25% KESt
    • ausl. 30/35% ZASt

4. Anlageform: Anleihen und Kapitalforderungen mit

  • steuerpflichtigem Emissionsdidagio bzw.
  • diesen wirtschaftlich gleichgestellten Anlageformen

Anleihe Beispiel:

Zero-Bonds, Deep-Discount-Bonds, aufgezinste Anleihen und dgl.

Einkommenssteuer Erfassung:

  • a) Emissionsrendite besitz- zeitanteilig (soweit bekannt oder existent) oder wahlweise
  • b) Marktrendite (Differenzmethode) bei Zwischenerwerb und Veräußerung bzw. Einlösung

Etwa vereinbarte Zinskupons und Stückzinsen sind bei a) enthalten und deshalb von der Emissionsrendite abzuziehen, bei b) zusätzlich zu erfassen.

Steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte sind bei a) zusätzlich zu erfassen (siehe. oben Anlageform 1 – 3).

ZA Steuer auf:

  • a) Marktrendite
  • aa) wenn von veräußernder depotführender Bank ab 1994 erworben einschl. der Depotüberträge (Erbfälle, Schenkungen, usw.) innerhalb der gleichen Bank
  • ab) Wahlrecht der Bank, wenn vor 1994 erworben
    • unter den gleichen Voraussetzungen und
    • Kaufdaten verfügbar
  • b) Pauschalermessungsgrundlage (30% der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung) 1)
    • in allen anderen Fällen

Zusätzlich ZASt auf Zinskupons und vereinnahmte Stückzinsen nach modifiziertem Nettoprinzip.

5. Anlageform: Marktseitig abgegrenzte Anleihen

Anleihe Beispiel:

  • Stripped-Bonds
    • isoliertes Stammrecht
    • isolierter Zinsschein beim Zweit- oder Folgeerwerber

Einkommenssteuer Erfassung:

  • a) Emissionsrendite besitz- zeitanteilig (soweit bekannt oder existent) oder wahlweise
  • b) Marktrendite (Differenzmethode) bei Zwischenerwerb und Veräußerung bzw. Einlösung

Etwa vereinbarte Zinskupons und Stückzinsen sind bei a) enthalten und deshalb von der Emissionsrendite abzuziehen, bei b) zusätzlich zu erfassen.

Steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte sind bei a) zusätzlich zu erfassen (siehe. oben Anlageform 1 – 3).

ZA Steuer auf:

  • a) Marktrendite
  • aa) wenn von veräußernder depotführender Bank ab 1994 erworben einschl. der Depotüberträge (Erbfälle, Schenkungen, usw.) innerhalb der gleichen Bank
  • ab) Wahlrecht der Bank, wenn vor 1994 erworben
    • unter den gleichen Voraussetzungen und
    • Kaufdaten verfügbar
  • b) Pauschalermessungsgrundlage (30% der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung) 1)
    • in allen anderen Fällen

Zusätzlich ZASt auf Zinskupons und vereinnahmte Stückzinsen nach modifiziertem Nettoprinzip.

6. Anlageform: Anleihen mit

  • Flat-Notierung oder Erträgen, die von einem ungewissen Ereignis abhängen bzw.
  • letzteren wirtschaftlich gleichgestellte Anlageformen

Anleihe Beispiel:

div. Euro- bzw. Fremdwährungsanleihen, Indexanleihen

Einkommenssteuer Erfassung:

  • a) Emissionsrendite besitz- zeitanteilig (soweit bekannt oder existent) oder wahlweise
  • b) Marktrendite (Differenzmethode) bei Zwischenerwerb und Veräußerung bzw. Einlösung

Etwa vereinbarte Zinskupons und Stückzinsen sind bei a) enthalten und deshalb von der Emissionsrendite abzuziehen, bei b) zusätzlich zu erfassen.

Steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte sind bei a) zusätzlich zu erfassen (siehe. oben Anlageform 1 – 3).

ZA Steuer auf:

  • a) Marktrendite
  • aa) wenn von veräußernder depotführender Bank ab 1994 erworben einschl. der Depotüberträge (Erbfälle, Schenkungen, usw.) innerhalb der gleichen Bank
  • ab) Wahlrecht der Bank, wenn vor 1994 erworben
    • unter den gleichen Voraussetzungen und
    • Kaufdaten verfügbar
  • b) Pauschalermessungsgrundlage (30% der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung) 1)
    • in allen anderen Fällen

Zusätzlich ZASt auf Zinskupons und vereinnahmte Stückzinsen nach modifiziertem Nettoprinzip.

7. Anlageform: Anleihen mit

  • Zinskupons in unterschiedlicher Höhe oder
  • für unterschiedlich lange Zeiträume

Anleihe Beispiel:

Kombizinsanleihen, Gleitzinsanleihen, Floater mit festen Zu-/ Abschlägen, Reverse-Floater, Collared-(Mini-Max)- Floater, Floater mit Cap und dgl.

Einkommenssteuer Erfassung:

  • a) Emissionsrendite besitz- zeitanteilig (soweit bekannt oder existent) oder wahlweise
  • b) Marktrendite (Differenzmethode) bei Zwischenerwerb und Veräußerung bzw. Einlösung

Etwa vereinbarte Zinskupons und Stückzinsen sind bei a) enthalten und deshalb von der Emissionsrendite abzuziehen, bei b) zusätzlich zu erfassen.

Steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte sind bei a) zusätzlich zu erfassen (siehe. oben Anlageform 1 – 3).

ZA Steuer auf:

  • a) Marktrendite
  • aa) wenn von veräußernder depotführender Bank ab 1994 erworben einschl. der Depotüberträge (Erbfälle, Schenkungen, usw.) innerhalb der gleichen Bank
  • ab) Wahlrecht der Bank, wenn vor 1994 erworben
    • unter den gleichen Voraussetzungen und
    • Kaufdaten verfügbar
  • b) Pauschalermessungsgrundlage (30% der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung) 1)
    • in allen anderen Fällen

Zusätzlich ZASt auf Zinskupons und vereinnahmte Stückzinsen nach modifiziertem Nettoprinzip.

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