Das Altersvorsorge Sondervermögen (AS) ist ein Fondstyp, der auf Sicherheit durch breite Streuung setzt.
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Die gesetzliche Rente wird nicht mehr ausreichen
Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung schwindet. Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung wird sich laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge in Frankfurt in Zukunft erheblich verschlechtern: „Die Rendite im gesetzlichen Rentensystem fällt auf Null. Viele Beitragszahler müssen künftig mit großen Verlusten rechnen.“ Wer sich heute noch allein auf die gesetzliche Altersvorsorge verlässt, geht einem unsicheren Rentenalter entgegen.
Dazu kommt: Die Betriebspensionen reichen nicht mehr aus oder werden gestrichen. Darum sollte die private Altersvorsorge eine wichtige Säule der Vorsorge für den dritten Lebensabschnitt bilden. Und damit muss so früh wie möglich begonnen werden. Erst das „Dritte Finanzmarktförderungsgesetz„, das zum ersten April 1998 in Kraft trat, enthält Regelungen, die ähnlich wie in vielen anderen Ländern rentenorientierte Pensionsfonds möglich machen – das so genannte Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) oder die Pensionsfonds.
Altersvorsorge als Wachstumsmotor für Aktienfonds
Das Altervorsorge Sondervermögen (AS) ist ein neuer Fondstyp, der erst durch das Dritte Finanzmarktförderungs-gesetz ermöglicht wurde. Innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens wird der Fonds auf Sicherheit durch breite Streuung setzen. Mindestens 51 Prozent müssen in Substanzwerten (Aktien, Immobilien) angelegt werden. Außerdem sind festverzinste Anleihen und Anteile an anderen Fonds zugelassen. Die Erträge des Fonds werden während der Laufzeit nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt.
AS ist auf langfristige Geldanlage angelegt. Erstmals gibt es damit einen richtigen Pensionsfonds in Deutschland. In den USA und in Großbitannien gibt es ähnliche Sparformen („pension funds“) schon viel länger. Weil dort das gesetzliche Rentenniveau deutlich niedriger ist als in Deutschland, nimmt AS in Deutschland nicht die gleiche Bedeutung an. Mangels geeigneter Alternativen, aber auch angesichts guter Renditeerwartungen, könnte „AS” der Anlagerenner der nächsten Jahre werden.
Variable Zeiten und Beiträge
Damit das Ziel der Altersvorsorge tatsächlich erreicht wird, soll der Fonds mindestens 18 Jahre lang laufen oder, bei älteren Sparern, mindestens bis zum 60. Lebensjahr. Hat man sich für einen Fonds entschieden, muss der Anbieter einen Sparplan vorlegen, in dem die lange Laufzeit empfohlen wird. Soweit die Theorie. In der Praxis muss sich keiner an vorgeschriebene Laufzeiten halten. Der Sparplan kann mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden, bei Arbeitslosigkeit mit vier Wochen Frist.
Auch die Einzahlungen sind variabel. Zu Beginn legt der Sparer zwar fest, wie viel monatlich angespart werden soll. Es ist aber auch möglich, diesen Betrag zu verändern, größere Einmalzahlungen vorzunehmen oder eine Weile mit den Beiträgen auszusetzen. Allerdings muss mindestens einmal im Jahr ein Betrag in den Fonds eingezahlt werden. Über die Kosten für die AS-Fonds entscheidet der Wettbewerb zwischen den Anbietern. Ein Ausgabeaufschlag ist wahrscheinlich, zusätzlich können, je nach Preispolitik des Anbieters, Depotgebühren anfallen. Angebote erhältst du bei Banken, Fonds-Shops oder bei den Anlagegesellschaften direkt.
Nicht finanziell übernehmen
Der Kauf von AS-Fondsanteilen sollte gut durchdacht sein. Auch wenn die monatlichen Beträge variabel sind, sollte man sich finanziell nicht übernehmen. AS ist nur eine zusätzliche Säule der Altersvorsorge. Das heißt, auch wer sich privat um seine Rente kümmert, muss trotzdem die gesetzlichen Beiträge weiter einzahlen.
Wie wird die Rente ausgezahlt?
Ist der Sparplan abgelaufen, vereinbart man mit der Bank oder der Anlagegesellschaft, über welche Zeitspanne und in welchen Raten das Kapital zurückbezahlt werden soll: Will man die Rente monatlich erhalten oder die gesamte Summe auf einmal? Selbstverständlich kann das Guthaben auch beliebig lange unangetastet liegen bleiben oder nur über einen Teil davon verfügt werden. Die Gesamtsumme oder der Rest kann dann weiterhin durch den Zinseszinseffekt wachsen.
Ein Nachteil gegenüber anderen staatlich begünstigten Sparformen (wie Lebensversicherung oder Bausparen) ist, dass die Anlage Sondervermögen (AS) nicht durch staatliche Zulagen gefördert werden. Die jährlichen Erträge der Fondsanteile müssen vielmehr als Einnahmen aus Kapitalvermögen ganz normal in der Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden.