Abschreibung

Die Bilanz eines Unternehmens soll den tatsächlichen Wert der Vermögensgegenstände zeigen. Deshalb muss die Wertminderung von Gebäuden, Maschinen, sonstigen Wirtschaftsgütern (z. B. durch Abnutzung) sowie von Forderungen und Krediten (z. B. durch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) berücksichtigt werden.

Entweder wird der Aktivposten (Aktiva) entsprechend niedriger bewertet (= direkte Abschreibung) oder ein Gegenposten (Wertberichtigung) auf der Passivseite gebildet (indirekte Abschreibung). Von den verschiedenen Abschreibungsmethoden sind die lineare und die degressive Abschreibung die wichtigsten.

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