Altersvorsorge-Sondervermögen

Das Altersvorsorge-Sondervermögen ist ein Investmentfondsprodukt zur Altersvorsorge. Das bei einer Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Dies muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Für Altersvorsorge-Sondervermögen gelten besondere Bedingungen: Investments überwiegend in Substanzwerten; Aktienanteil max. 75 %; Anteile an offenen Immobilienfonds bzw. Direktbesitz-Immobilien max. 30 %; Stille Beteiligungen max. 10 %. Die Fondsgesellschaft hat folgende Angebote zu unterbreiten: Sparpläne und Auszahlungspläne für regelmäßige Zahlungen und die Möglichkeit einer Vermögensumschichtung vor Erreichen des Pensionsalters, spätestens nach drei Vierteln der Vertragslaufzeit.

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