Der Optionsscheininhaber erhält (falls in den Optionsscheinbedingungen vorgesehen) ohne eigenes Zutun vom Emittenten am Verfallsdatum den inneren Wert des Optionsscheines gutgeschrieben.
Der Optionsscheininhaber erhält (falls in den Optionsscheinbedingungen vorgesehen) ohne eigenes Zutun vom Emittenten am Verfallsdatum den inneren Wert des Optionsscheines gutgeschrieben.