Aktien, die von Aktiengesellschaften zu Vorzugspreisen (unter dem eigentlichen Börsenkurs) an die eigenen Mitarbeiter ausgegeben werden, nennt man Belegschaftsaktien. Der Kaufpreis liegt dabei üblicherweise unter dem Börsenkurs. Belegschaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien, sind aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt.
Will man die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, müssen die Belegschaftsaktien für sechs Jahre festgelegt werden, d.h. sie können vor dem Ablauf der Sperrfrist nur unter Verlust der Vergünstigungen verkauft werden.