(BörsG) vom 22.06.1896 i. d. F. vom 27. 05. 1908, letzte Änderung am 01.01.1995, regelt die Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfasst 6 Abschnitte:
- Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe
- Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen
- Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung
- Terminhandel
- Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit nicht-amtlicher Notierung
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften.