Börsengesetz

(BörsG) vom 22.06.1896 i. d. F. vom 27. 05. 1908, letzte Änderung am 01.01.1995, regelt die Organisation der deutschen Börsen. Das BörsG umfasst 6 Abschnitte:

  1. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe
  2. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen
  3. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung
  4. Terminhandel
  5. Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit nicht-amtlicher Notierung
  6. Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften.
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