Als Börsenorgane werden die mit der Leitung, Kontrolle und Organisation des Börsengeschäfts betrauten Personen und Institutionen der Börse bezeichnet. Hierzu zählen vor allem der Börsenvorstand, die Maklerkammer, die Wertpapierzulassungsstelle, das Börsenehrengericht, das Börsenschiedsgericht und der Staatskommissar. Die Aufgaben der einzelnen Organe sind in der Börsenordnung niedergelegt.