Auch: Kaufoption. Vertrag, der dem Optionsinhaber das Recht, nicht aber die Verpflichtung einräumt, bis zum Verfalldatum den Basiswert zum Basispreis zu kaufen. Der Stillhalter der Option ist verpflichtet, falls ihm aufgrund der Ausübung durch einen Optionsinhaber die Erfüllungsverpflichtung zugeteilt wird, den Basiswert zum Basispreis zu liefern.