Depotgesetz (DepotG)

Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 04.02.1937, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.10.1994. Zweck des Depotgesetzes ist der Schutz des Hinterlegers (von Wertpapieren) durch Erhaltung des Wertpapiereigentums im Verwahrgeschäft und die schnelle Verschaffung des Wertpapiereigentums.

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