Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist das Spitzeninstitut des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und mit der Bundesbank vergleichbar. Die EZB allein ist für die Stabilität des Geldwertes verantwortlich, bestimmt die Geldpolitik innerhalb der gesamten Europäischen Währungsunion (EWU) und genehmigt die Ausgabe von Euro-Banknoten und Münzen. Ihr oberstes Entscheidungsgremium ist der Europäische Zentralbankrat, dem neben dem Direktorium die Notenbankpräsidenten der Länder angehören, die Mitglied der Währungsunion sind.

Diese Noten- oder Zentralbanken…

bilden die zweite Stufe des gemeinschaftlichen Zentralbanksystems. Die Struktur des Europäischen Systems der Zentralbanken entspricht damit dem deutschen Modell (mit der Bundesbank an der Spitze und den ihr nachgeordneten Landeszentralbanken). Alle Länder der EU haben sich verpflichtet, ihren Notenbanken die gleiche Unabhängigkeit von der jeweiligen Regierung oder anderen Institutionen zu geben, wie sie die Bundesbank und ab 1999 die Europäische Zentralbank besitzen. Ebenso wie diese sind die nationalen Zentralbanken vor allem dem Ziel verpflichtet, die Geldwertstabilität zu sichern. Auch die nationalen Zentralbanken unterliegen dabei keinerlei Weisung von seiten der Regierung, von Institutionen der EU oder anderen Stellen. Um diese Punkte des Vertrages zu erfüllen, waren in einigen EU-Ländern Verfassungsänderungen erforderlich. Denn alle Länder haben sich verpflichtet, die Satzungen ihrer Zentralbanken mit den Bestimmungen des Maastrichter Vertrages und der Satzung des ESZB in Übereinstimmung zu bringen.

Die nationalen Zentralbanken…

sind für die Ausführung der Beschlüsse der Europäischen Zentralbank zuständig. Sie können mit Genehmigung der EZB Banknoten ausgeben. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Münzen auszugeben (ebenso wie heute die Bundesländer). Den Wert der insgesamt umlaufenden Münzen, der Euros und Cents, bestimmt allein die EZB. Dadurch ist sichergestellt, dass die Regierungen auch über den Umweg der Münzprägung keine Möglichkeit haben, die umlaufende Geldmenge gegen den Willen der Europäischen Zentralbank zu erhöhen.

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