Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital versetzt den Vorstand einer Aktiengesellschaft in die Lage, ohne weiteres Befragen der Hauptversammlung das Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien in einem bestimmten Maße zu erhöhen. Das genehmigte Kapital darf 50 Prozent des bisher gezeichneten Grundkapitals nicht überschreiten.

Zuvor muss allerdings die Hauptversammlung einen entsprechenden Beschluss fassen, der maximal fünf Jahre gilt. Die meisten Aktiengesellschaften lassen sich auf diese Art Kapital auf Vorrat genehmigen. Das kann bei Bedarf beispielsweise zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder als Akquisitionswährung genutzt werden.

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