Girokonto

Die wichtigste Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Die auf Girokonten verbuchten Guthaben (Sichteinlagen) können jederzeit dazu genutzt werden, um fällige Zahlungsverpflichtungen durch Hergabe eines Schecks oder durch Überweisungen zu erfüllen (Giroverkehr). Dies geschieht durch einfaches Umschreiben des jeweiligen Betrages vom Konto des Schuldners auf das Konto des Gläubigers. Auch beim Wertpapierhandel spielt der Giroverkehr eine bedeutende Rolle.

Giroeinlagen sind Guthaben auf Konten (Buchgeld im Gegensatz zu Bargeld) über die der Inhaber durch Ausstellung von Schecks und Überweisungen verfügen kann. Sie gehören zu den Sichteinlagen und dienen der raschen Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Anders als bei Sparbüchern oder Festgeld ist keine vorherige Kündigung der auf Girokonten eingezahlten Beträge erforderlich, ehe über sie verfügt wird. Girokonten dienen der Verbuchung von Sichteinlagen (Habenseite des Kontos) und von Kontokorrentkrediten (Sollseite). Dem Inhaber kann ohne besonderen Antrag ein jederzeit abrufbarer kurzfristiger Kredit (Dispositionskredit) eingeräumt werden.

Überweisungen von Konten, die bei der gleichen Bank oder Sparkasse geführt werden, finden durch einfaches Umbuchen innerhalb des Instituts statt. Wenn es sich um Konten bei verschiedenen Kreditinstituten handelt, werden die Zahlungsvorgänge über Gironetze abgewickelt.

Girokonten sind oft nicht billig! Girokonten sind eine Dienstleistung der Bank und kosten Geld. In manchen Fällen zahlen Kunden unter dem Strich pro Jahr mehrere hundert Euro an Gebühren Seit es Direktbanken gibt, sind die Gebühren zwar in Bewegung geraten, trotzdem ist die Spanne bei gleicher Nutzung zwischen dem teuersten und dem günstigsten Angebot immer noch groß.

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