Handelsregister

Amtliches Verzeichnis aller Vollkaufleute eines Amtsgerichtsbezirks. Das beim zuständigen Amtsgericht geführte Register informiert die Öffentlichkeit über die maßgeblichen Rechtsverhältnisse der Unternehmen. Es wird unterschieden zwischen Abteilung A und B. Während in Abteilung A die Einzelunternehmungen und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) verzeichnet sind, finden sich die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) in Abteilung B wieder. Eintragungen haben rechtsbekundende und rechtserzeugende Wirkung.

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