Marktfähige oder nicht marktfähige Sicherheit, für die die jeweilige nationale Zentralbank vorbehaltlich der Zustimmung der EZB die Zulassungskriterien festlegt.
Marktfähige oder nicht marktfähige Sicherheit, für die die jeweilige nationale Zentralbank vorbehaltlich der Zustimmung der EZB die Zulassungskriterien festlegt.