Kursmakler

Amtlich bestellte und vereidigte Personen, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Ein Kursmakler führt als neutraler Vermittler Kauf- und Verkaufsaufträgen von Wertpapieren zusammen und stellt die amtlichen Kurse dieser Titel fest. Ein Kursmakler ist für den Handel und die Kursfeststellung einer oder mehrerer bestimmte Aktien verantwortlich. Kursmakler vermitteln Börsengeschäfte, dürfen im Gegensatz zu den freien Maklern Eigengeschäfte aber nur in begrenztem Umfang tätigen. Sie sind nach dem Handelsgesetzbuch freie Handelsmakler, aber nach dem Börsengesetz auch Amtspersonen.

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