Beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren kann der Anleger eine Preisgrenze – ein Limit – setzen. Limitierte Aufträge werden nur dann ausgeführt, wenn ein vom Anleger vorher festgelegter Börsenkurs überschritten (beim Verkauf) oder unterschritten (beim Kauf) wird. Gewöhnlich erlöschen solche Aufträge zum Monatsende (Ultimo). Durch das setzen von Limits hofft der Anleger zu verhindern, dass er Aktien zu billig verkauft bzw. zu teuer kauft.