Ein anderes Wort für Margin-Call ist Nachschusspflicht. Ist die hinterlegte Sicherheitsleistung auf dem Margin-Konto nicht mehr ausreichend (Margin-Unterdeckung), so wird der Börsenteilnehmer zur Erhöhung der Margin-Leistung aufgefordert.
Ein anderes Wort für Margin-Call ist Nachschusspflicht. Ist die hinterlegte Sicherheitsleistung auf dem Margin-Konto nicht mehr ausreichend (Margin-Unterdeckung), so wird der Börsenteilnehmer zur Erhöhung der Margin-Leistung aufgefordert.