Im Börsenhandel versteht man hierunter das Recht, gegen Zahlung einer Prämie innerhalb einer vereinbarten Frist z. B. Wertpapiere (Aktien oder Renten) zu einem im Voraus bestimmten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen, ohne hierzu auch verpflichtet zu sein.
Eine Option ist ein Kontrakt, der dem Inhaber das Recht und dem Stillhalter die Verpflichtung gibt, bis zum Verfalldatum der Option den Basiswert zum Basispreis zu kaufen oder zu verkaufen.
Anders als bei Futures muss dieses Recht nicht ausgeübt werden, d. h. es besteht keine Verpflichtung zur Ausführung des Geschäfts.