Ausgabe- und Rücknahmepreis sowie Zwischengewinne müssen für alle Anleger zugänglich veröffentlicht werden. Diese stehen u.a. in Handelsblatt, in Tageszeitungen oder im Internet z. B. bei vwd.
Aber auch in Videotexten sowie bei den Kapitalanlagegesellschaften selbst (Telefon- und Faxdienste) sind diese Zahlen verfügbar.