Auch Telefonverkehr genannt. Bezeichnet den Wertpapierhandel am Telefon – also den außerbörslichen Handel von Wertpapieren. Vor allem Banken handeln häufig im Telefonverkehr.
Der Telefonhandel unterliegt keinen gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollregelungen. Im außerbörslichen Handel können alle Wertpapiere gehandelt werden, die in den verschiedenen Marktsegmenten notiert werden.