Verrechnungsscheck

Auf der Vorderseite durch den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ gekennzeichneter Scheck, der von dem auf dem Scheck genannten bezogenen Kreditinstitut im Gegensatz zum Barscheck nicht bar eingelöst werden darf. Verrechnungsschecks werden nur im Wege der Gutschrift eingelöst.

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