Verstoßen Beschlüsse der Hauptversammlung gegen Gesetze oder die Unternehmenssatzung, können Aktionäre auf der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll geben und die Beschlüsse vor Gericht anfechten.
Verstoßen Beschlüsse der Hauptversammlung gegen Gesetze oder die Unternehmenssatzung, können Aktionäre auf der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll geben und die Beschlüsse vor Gericht anfechten.