Als Inhaber einer Aktie bist du Mitinhaber der Gesellschaft, die die Aktien ausgibt. Daraus resultieren für dich bestimmte Rechte und Pflichten, wie z. B. die Pflicht zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital (siehe auch „Rechte„). Der Besitzer einer oder mehrerer Aktien wird als Aktionär bezeichnet.