Aktionärsrechte: Welche Rechte hat ein Aktionär?

Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft räumt dem Aktionär verschiedene Rechte ein. Diese ergeben sich in Deutschland aus dem Aktiengesetz und der jeweiligen Satzung der AG. Es handelt sich im wesentlichen um Vermögens- und Verwaltungsrechte:

Alle Rechte des Aktionärs im Überblick

  • Vermögensrechte:
    • Dividendenberechtigung
    • Bezugsrecht Auskunftsrecht
    • Anspruch auf Zusatz- oder Berichtigungsaktien
  • Verwaltungsrechte:
    • Teilnahme an Hauptversammlungen
    • Auskunftsrecht
    • Stimmrecht

Vermögensrechte

Vermögensrechte sind die mit der Aktie verbundenen Rechte auf Anteile am Gesellschaftsvermögen.

Dividendenberechtigung

Die Aktionäre erhalten aus dem Bilanzgewinn der Aktiengesellschaft eine jährliche Ausschüttung in Form der Dividende, die in Euro pro Stück bekanntgegeben wird. Diese ist abhängig vom Bilanzgewinn, den die Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr ausweisen kann. Die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung, unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes, festgelegt, und die Zahlung wird bei deutschen Aktien in der Regel einen Tag nach der Hauptversammlung ausgeschüttet. An diesem Tag erfolgt an den Börsen ein Abschlag (Dividendenabschlag) auf den Kurs in Höhe der beschlossenen Dividende. Nach einer Kapitalerhöhung können im Rahmen der Emissionsbedingungen die jungen Aktien für das laufende Geschäftsjahr nicht voll Dividenden-berechtigt sein. (siehe: „Wie Spekulationsgewinne versteuern?„)

Bezugsrecht

Um dem Aktionär bei einer Kapitalerhöhung mögliche Vermögensnachteile auszugleichen, erhält dieser das Recht, den Teil der jungen Aktien zu beziehen, der seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entspricht. Innerhalb der Bezugsfrist (mindestens zwei Wochen) hat der Aktionär die Möglichkeit, seine Bezugsrechte auszuüben oder zu verkaufen. Es entsteht also rein rechnerisch kein Vermögensnachteil. Da die Aktienkurse in der Praxis schwanken, kann es hier aber durchaus zu Vermögensveränderungen kommen. Das Stimmrecht erhält der Aktionär allerdings nur, wenn er seine Bezugsrechte ausübt. (siehe auch: „Kapitalmaßnahmen und Stimmrecht„)

Zusatz- oder Berichtigungsaktien:

Nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhält der Aktionär sogenannte Zusatz- oder Berichtigungsaktien (Gratisaktien), die sein Vermögen und seinen Anteil am Stimmrecht nicht beeinflussen. Der Gesamtwert des Unternehmens wird in diesem Falle auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt.

Verwaltungsrechte:

Aktionäre haben keine Geschäftsführungsbefugnisse. Aktien ermöglichen dennoch, die Interessen als Anteilseigner im Rahmen der sogenannten Verwaltungsrechte wahrnehmen zu können.

Teilnahme an Hauptversammlungen:

Einmal jährlich (in den ersten acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres) findet die Hauptversammlung (ordentliche HV) statt. In der Hauptversammlung wird z. B. über die Verwendung des Bilanzgewinnes, Kapitalerhöhungen, Satzungsänderung und über die Entlastung des Aufsichtsrates entschieden. Für die Teilnahme an Hauptversammlungen benötigst du als Aktionär eine Eintrittskarte, die du auf Wunsch von deiner Depotbank erhältst. Durch diese erhältst du auch Informationen über die Hauptversammlung (Tagesordnung, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären etc.) (siehe auch Stimmrecht).

Auskunftsrecht:

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist gegenüber seinen Aktionären zur Rechenschaft verpflichtet. Die Rechenschaftslegung muss seitens des Vorstandes gewissenhaft und wahrheitsgetreu erfolgen. In bestimmten Fällen hat der Vorstand jedoch ein Auskunftsverweigerungsrecht, wie z. B. bei Betriebsgeheimnissen.

Stimmrecht:

Als Beteiligung an der Beschlussfassung der Hauptversammlung verfügt der Aktionär über das Stimmrecht. In der Regel erhält der Aktionär pro Aktie eine Stimme. Diese Aktien werden als Stammaktien bezeichnet. Wahlweise kannst du dein Stimmrecht persönlich wahrnehmen, aber auch an eine andere Person, Institution oder Kreditinstitut in schriftlicher Form abgeben (Auftragsstimmrecht).

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