Auftragsstimmrecht

Es besteht die Möglichkeit sein Aktionärsstimmrecht durch eine Einzel- oder eine Dauervollmacht, die längstens für 15 Monate gültig ist, an Personen oder Institutionen zu übertragen. Diese Vollmachten sind jederzeit schriftlich widerruflich. Die bevollmächtigte Person oder Institution ist an die Weisung des Aktionärs gebunden. Solltest du keine Weisung erteilen, stimmt der Bevollmächtigte nach vorher bekanntgegebenen Vorschlägen. Für ausländische Aktiengesellschaften gilt die Rechtsordnung des jeweiligen Landes.

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