Dividende

Viele Unternehmen schütten einen Teil des erzielten Gewinns an die Anteilseigner aus. Die Dividende ist der Gewinn, der anteilig für eine Aktie von der Aktiengesellschaft ausgeschüttet wird. Die Dividende entspricht nicht dem Gesamtgewinn einer AG, da der Ausschüttungsbetrag vor der Auszahlung durch Rückstellungen o. ä. reduziert wird. Jeder Aktionär, der die Aktie am Tag der Hauptversammlung hält, hat entsprechend seinem Unternehmensanteil Anspruch auf einen Teil des ausgeschütteten Gewinns. Über die Dividendenhöhe und ihre Auszahlung entscheidet die Hauptversammlung des Unternehmens. Dem Ausschüttungsbeschluss der Hauptversammlung liegt in der Regel ein Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugrunde, der sich an der Ertragskraft, Konjunktur und Dividendenpolitik des Unternehmens orientiert.

Man unterscheidet dabei zwischen der Nettodividende, das ist der Betrag, der nach Abzug der Kapitalertragsteuer und ohne Körperschaftssteuerguthaben dem Aktionär direkt gutgeschrieben wird, und der Bruttodividende; in diesem Betrag sind die 25%ige Kapitalertragsteuer und etwaige Körperschaftssteuerguthaben noch enthalten. Bei Privatpersonen zählen Dividenden zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen damit der Einkommenssteuer. Der Dividendenberechtigte erhält gleichzeitig mit der ausgeschütteten Dividende eine Steuergutschrift als Ausgleich für die von der Kapitalgesellschaft bereits vorab bezahlte Körperschaftsteuer.

In Deutschland wird die Dividende in der Regel einmal im Jahr am ersten Börsentag nach der Hauptversammlung an die Aktionäre ausgeschüttet. Die Aktien werden mit dem Zusatz „exD“ (ex Dividende) gehandelt, d. h. Aktionäre, die die Aktie jetzt kaufen, haben keinen Anspruch mehr auf die Dividende für dieses Jahr. Bei amerikanischen Aktien sind auch quartalsweise Dividendenzahlungen üblich.

Dividendenabschlag: Am Tag der Dividendenzahlung wird bei der Aktiennotierung ein Dividendenabschlag abgezogen. Dieser entspricht der Dividendenhöhe.

Dividendenrendite: Kennzahl für den prozentualen Anteil des ausbezahlten Gewinns einer Aktiengesellschaft am Börsenkurs. Aus der ausgeschüttenten Dividende kann man die Dividendenrendite berechnen, indem man die Rendite der ausgeschüttenten Dividende zum aktuellen Aktienkurs berechnet.

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