Unter Disagio und Damnum wird ein Abschlag oder Abzug vom Nennwert bei Wertpapieren oder Krediten verstanden. Bei der späteren Zinsberechnung spielt dieser Abschlag vom nominellen Wert keine Rolle, es wird immer der nominelle Wert zugrunde gelegt.
Unter Disagio und Damnum wird ein Abschlag oder Abzug vom Nennwert bei Wertpapieren oder Krediten verstanden. Bei der späteren Zinsberechnung spielt dieser Abschlag vom nominellen Wert keine Rolle, es wird immer der nominelle Wert zugrunde gelegt.